Massnahmen zum Schutz vor COVID-19
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Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der neuen Virusvariante Omikron hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag, 3. Dezember 2021, beschlossen, die Zertifikats- und Maskenpflicht auszuweiten, die Home-Office-Empfehlung zu verstärken sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests zu verkürzen. Die neuen Massnahmen treten am Montag, 6. Dezember 2021, in Kraft und sind bis am 24. Januar 2022 befristet.
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Für den Yogaunterricht in Innenräumen bedeutet dies, dass
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die bis anhin bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben wird und dass für die Yogalehrenden und die Kursteilnehmer/-innen im Yogaunterricht die Zertifikatspflicht gilt. Es können nur noch Personen am Unterricht vor Ort teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind.
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dort, wo keine Kontaktdaten erhoben werden, die Maskenpflicht gilt. Beim Führen einer Präsenzliste mit den Kontaktdaten gilt die Maskenpflicht bis zur Yogamatte.
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Dokumente von Yoga Schweiz:
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